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Mediation: Staatsangehörigkeit und Integration

geschrieben von Melchisedek  am 17.04.2009 um 13:44:06 - als Antwort auf: Mediation: Siemens und Aktionäre  von Melchisedek

Staatsangehöriges ist eine Art Heimatrecht und mitnichten eine dialektische Gewalt. Integration bezieht sich immer nur auf das bestimmte Gut. Staatsangehörigkeit ist eine Art Parteigängerzwang.

Der gute Wille läßt sich nicht erzwingen. Der gute Wille ist gesetzmäßig die Folge des (deutschen) Recht.

Das mit Jugendlichen und Erfassen ist so eine Sache. Erst der Erwachsene und integrierte generiert schließlich eine Erscheinung und nur die Erscheinung kann man erfassen. Wenn man durch das Erfassen den Erwachsenen in seinen rechten Gründen verleugnet verließt dessen Erscheinung. An der Erscheinung hat mitnichten der Erwachsene ein Interesse; im Gegenteil. An der Erscheinung hat das aktuelle Staatsverständnis der bestimmten Gesellschaft ein Interesse. Die Erscheinung wird also durch Anstand und Guten Willen untereinander und gegeneinander gewahrt.


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